Schutzkonzept

Stand Februar 2024

Schule An Boerns Soll

Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung

An Boerns Soll 1

21244 Buchholz

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Leitbild der Schule An Boerns Soll

Grundsätze

Das wollen wir

Grundsatz

So nicht

Das betrifft

dialog

Dialog statt Dominanz

dominanz

Menschenbild

Unterricht

Zusammenarbeit der Berufsgruppen

Elternarbeit

prozess

Prozess-

statt

Produkt-orientierung

produkt

Schulentwicklung

Unterricht

Fortbildung

zusammen

Zusammen-führen
statt
Trennen

trennen

Menschenbild

Integration / Kooperation

Unterricht

Zusammenarbeit der Berufsgruppen

Elternarbeit

staerke1staerke2staerke3

Ausgehen von den individuellen Kompetenzen und den

Interessen statt von den Defiziten 

defizit 

Menschenbild

Unterricht

 

Leitbildaktualisierung 2010und 2019

(auf Grundlage des Index für Inklusion)

Unser Umgang miteinander basiert auf Respekt, Wertschätzung und Gewaltfreiheit. Wir sehen Vielfalt positiv. Wir nutzen individuelle Lernwege, um Stärken und Talente zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen. Wir legen Wert auf den verbindlichen Austausch aller Kenntnisse und Nutzung unterschiedlicher Ressourcen, Hilfsmittel und Lernmittel. Alle Berufsgruppen arbeiten respektvoll und vertrauensvoll als Team zusammen.
Wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter…
  • respektieren und anerkennen die Kompetenzen aller am Kind Beteiligten
  • stehen im ständigen Dialog mit dem Elterhaus (z.B. über Mitteilungshefte, Telefonate, Elterngespräche, Elternabende)
  • beteiligen Eltern an Unterrichtsvorhaben und Unterrichtsinhalten und an den Individualplanungen
  • nutzen die Möglichkeiten von Supervision und Fortbildungen zum bewussteren Umgang mit herausforderndem Verhalten und Gewalt
  • unterstützen Projekte, die ein respektvolles und gewaltfreies Miteinander fördern (z.B. Streitschlichter)
Wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter…
  • beseitigen räumliche Barrieren
  • differenzieren und individu­alisieren Unterrichtsinhalte (arbeiten mit Förderplänen) und bieten auch außerschulische Lernorte an
  • bieten offene Lernarrangements an (z.B. Stationsverfahren, Werkstattarbeit)
  • gewährleisten den Einsatz von individuellen Hilfsmitteln
  • verstärken positive Formen des sozialen Umgangs im Schulalltag
  • präsentieren die Arbeitsergebnisse aller Schüler und vermitteln die Selbstverständlichkeit individueller Leistungsmöglichkeiten
Wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter…
  • bieten und nutzen die vielfältigen, unterschiedlichen individuellen Kompetenzen
  • organisieren Fortbildungen und stellen Inhalte den Kolleginnen und Kollegen dar; stellen uns als Ansprechpartner zur Verfügung (für Mitarbeiter/innen, Eltern)
  • stellen Unterrichts- und Fördermaterial dem Kollegium zur Verfügung
Wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter…
  • sorgen für einen zuverlässigen Informationsaustausch aller am Kind Beteiligten
  • nutzen alle Kompetenzen und akzeptieren Schwächen der Teammitglieder, unterstützen und entlasten uns gegenseitig
  • planen, organisieren und führen Unterrichtsvorhaben gemeinsam durch und nehmen uns Zeit für einen regelmäßigen Austausch und notwendige Absprachen über Ziele, Strukturen, Regeln, Rituale…
  • bearbeiten Förderpläne, Zeugnisse, Gutachten… gemeinsam
Wir Eltern…
  • informieren das Schulpersonal über ärztliche und thera­peutische Maßnahmen
  • beteiligen uns aktiv am Schulleben (z.B. durch Mithilfe bei Schulveranstaltungen)
  • stehen im ständigen Dialog mit dem Klassenteam (z.B. über Mitteilungshefte, Telefonate, Elterngespräche, Elternabende)
  • nehmen an schulinternen Fortbildungen teil
  • sind Vorbild für respektvolles und gewaltfreies Verhalten
  • zeigen Zivilcourage
Wir Eltern…
  • dehnen Lernmöglichkeiten auf den häuslichen Bereich aus
  • stimmen Unterstützungsmöglichkeiten mit der Schule ab und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
  • stellen die Hilfsmittelversorgung sicher
  • vermitteln respektvolle Umgangsformen
Wir Eltern…
  • sind bereit, bei Fortbildungen der Mitarbeiter/innen die Kinderbetreuung zu Hause zu gewährleisten
 
Wir Schülerinnen und Schüler…
  • geben Informationen zwischen Schule und Eltern weiter
  • reden vernünftig miteinander und beleidigen uns nicht
  • nehmen Opfer von Mobbing und Gewalt in Schutz und holen Hilfe
Wir Schülerinnen und Schüler…
  • beteiligen uns über den Schülerrat an wichtigen Entscheidungen der Schule
  • helfen bei der Gestaltung unserer Schule mit (z.B. Pausenhof, Schulgarten, Fahrräder)
  • beleidigen uns nicht
  • helfen uns gegenseitig, gehen nett miteinander um und haben Geduld, wenn es mal länger dauert
  • setzen uns für unsere Mitschüler ein
  • sind lernwillig und bereit zur Mitarbeit
Wir Schülerinnen und Schüler…
  • geben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Rückmeldung über neue Methoden oder Materialien
  • sind bereit, Neues auszuprobieren
  • geben unser Wissen weiter
 

 

A Risikoanalyse

Zu Beginn der Erstellung des Schutzkonzeptes steht die Risikoanalyse. Bei der differenzierten Analyse der Ist-Situation werden Informationen zusammengetragen, die als Grundlage zur Erstellung des Konzeptes dienen. Dabei werden zum einen die Strukturen, Verfahrenswege, Alltagsabläufe und Konzepte der Schule im Einzelnen in den Blick genommen und dabei Bedarfe und bereits gut implementierte Mechanismen für die Präventionsarbeit identifiziert. Zum anderen können die Mitglieder der Schulgemeinschaft auf unterschiedlichen Wegen ihre Sicht einfließen lassen und so den Blick auf die Schule An Boerns Soll vervollständigen.

Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse dient dazu, die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden im Umgang mit aggressiven und herausfordernden Verhaltensweisen abschätzen zu können. Sie ist als retrospektive und subjektive Erhebung von erlebten und beobachteten Ereignissen von zurück­liegenden Arbeitssituationen zu sehen. Als Vorlage für den Fragebogen diente der Erhebungsbogen von ProDeMa, der auf die einrichtungsspezifischen Rahmenbedingungen modifiziert wurde.

Beispielhaft seien hier folgende weitere vorhandene Instrumente benannt:

  • Leitbild der Schule An Boerns Soll
  • Leitfaden zum Umgang mit sexualisierten Übergriffen
  • Notfallplan „Verhalten in Krisensituationen“
  • Deeskalationsschulung für das gesamt Kollegium
  • Fallbezogener Runder Tisch mit Vertretungen aus Kollegium, Eltern, Schulleitung, Allgemeiner Sozialdienst des Landkreises (ASD), Kinderschutzbund, Polizei
  • Qualitätsmanagement / Evaluationen
  • „Babyprojekt“ im Jahrgang 10
  • Themen im Unterricht: UN-Behindertenrechtskonvention, Grundgesetz, Kinderrechte
  • Selbstverteidigungstraining für SchülerInnen
  • Konzept Förderpflege

Grundsätzlich verfügen die meisten SchülerInnen der Schule An Boerns Soll über reduzierte oder zum Teil keinerlei Abwehrressourcen. Durch diese Tatsache sind unserer SchülerInnen gegenüber Übergriffen, Grenzüberschreitungen und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte besonders gefährdet.

B Personalauswahl / Personalentwicklung

Wir tragen Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von SchülerInnen betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.

Schulleitung und Kollegium thematisieren die Bedeutung der Prävention (sexualisierter) Gewalt angemessen in Personalgesprächen. Die Schulleitung achtet gemeinsam mit dem Kollegium auf das „Wachbleiben“ des Themas. In der Aus- und Fortbildung ist sie Thema.

C Verhaltenskodex

Die Schule An Boerns Soll ist ein Ort, an dem Menschen ihre Persönlichkeit und ihre unterschiedlichen Kompetenzen und Begabungen entfalten können. Sie soll ein geschützter Ort sein, an dem alle Mitglieder der Schulgemeinschaft angenommen und sicher sind. Alle Mitarbeitenden tragen in einem von Achtsamkeit geprägten Klima gemeinsam Sorge und Verantwortung dafür, dass jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, kein Raum geboten wird.

Ziel der präventiven Arbeit ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren und dadurch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende vor jeglicher Form von sexualisierten Übergriffen zu schützen. Hierzu bedarf es einer Aneignung von Kompetenzen und der Schaffung von kurzen Kommunikationswegen. Vor allem aber gilt es, eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachem Hinschauen, offenem Ansprechen, transparentem und einfühlsamem Handeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden und untereinander.

Daher verpflichten sich alle Mitarbeitenden der Schule An Boerns Soll zu nachstehendem Verhaltenskodex.

Gestaltung von Nähe und Distanz

In der pädagogischen, erzieherischen und pflegerischen Arbeit mit unseren SchülerInnen geht es darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehung muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein.

 

  • Grundsätzlich lehnen wir Nähe nicht ab. Sie ist in vielen Situationen notwendig, um erfolgreich mit SchülerInnen arbeiten zu können. Folgende Situationen erfordern beispielsweise immer wieder Körperkontakt: Pflege, Angst, Stress, Trauer, Verletzung, Erkrankung. In solchen Situationen achten wir besonders darauf, dass der Kontakt immer angemessen bleibt und die persönlichen Grenzen jeder Einzelnen und jedes Einzelnen gewahrt werden.
  • Einzelgespräche, Einzelfördersituationen etc. können ein wichtiges Instrument bei der Arbeit mit SchülerInnen sein. Sie müssen aber jederzeit transparent und von außen zugänglich bleiben.
  • Nähe und Distanz spielen auch im Zusammenhang mit Sprache und der Nutzung von medialen Kontakten eine Rolle. Hier achten wir darauf, dass wir die Beziehung angemessen gestalten und allen SchülerInnen die gleichen Möglichkeiten bieten.
  • Grundsätzlich sollen alle Situationen, in denen wir mit SchülerInnen arbeiten, transparent und einschätzbar sein. Dies bedeutet eine besondere Herausforderung im Umgang mit SchülerInnen mit erhöhtem Förderbedarf.
  • Wir sind aufgefordert, unsere SchülerInnen in ihrer Entwicklung zu einem angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz zu unterstützen.
  • Vertrauliche Gespräche mit SchülerInnen sind ein wichtiges Instrument unserer Arbeit und gewollt. Wir achten aber darauf, dass es keine Geheimnisvereinbarungen gibt.
  • Grenzverletzungen thematisieren wir und übergehen sie nicht.

Angemessenheit von Körperkontakt

Körperliche Berührungen sind in der Arbeit mit Menschen nicht auszuschließen, manchmal sogar sehr wichtig. Sie müssen aber immer entwicklungsgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen sein. Dabei muss der Wille des Kindes, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen wahrgenommen und respektiert werden.

  • Wir achten bei körperlichen Berührungen darauf, dass die Rahmenbedingungen aus einer professionellen, reflektierten und abgestimmten Haltung heraus eingesetzt werden. Dies erfordert im Einzelfall gute Abstimmung im Team.
  • Jegliche körperliche Berührung ist durch Achtsamkeit und Zurückhaltung geprägt.
  • Wir achten auf die Umsetzung der Schulordnung und des Leitbildes, die unseren SchülerInnen untereinander eine gute Richtschnur sein sollen.
  • Wir achten darauf, dass der Aufenthalt in den Pflegeräumen, im Snoezelenraum und auch in der Essenssituation, in denen es regelmäßig zu körperlichen Berührungen kommt, stets von außen zugänglich, transparent und planvoll gestaltet ist.

 

Sprache und Wortwahl

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und gedemütigt werden. Daher muss jede Form der persönlichen Interaktion und Kommunikation durch Wertschätzung und einen auf die Bedürfnisse und das Alter des anvertrauten Kindes, Jugendlichen oder Heranwachsenden angepassten Umgang geprägt sein.

  • Wir verwenden keine sexualisierte oder bedrohende Sprache.
  • Grenzüberschreitendes sprachliches Verhalten thematisieren und unterbinden wir.
  • Auch bei der nonverbalen Kommunikation achten wir auf Angemessenheit und Gewaltfreiheit.
  • Alle Mitarbeitenden an der Schule An Boerns Soll sind Sprachvorbilder und sich dieser Rolle bewusst.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist alltägliches Handeln. Auch in unserer Schule werden zahlreiche Medien und Netzwerke genutzt. Der Umgang mit diesen Medien muss aber stets von einer verantwortungsvollen und achtsamen Kultur geprägt sein und pädagogisch begründet und sinnvoll erfolgen.

  • Medien mit pornographischen, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Inhalten sind in der Schule An Boerns Soll verboten.
  • Wir respektieren das Recht am eigenen Bild.
  • Wir haben gemeinsam mit den SchülerInnen klare Regeln zur Mediennutzung vereinbart und achten auf ihre Einhaltung.
  • Medienerziehung ist Teil unseres Bildungsauftrages. Wir begleiten unsere SchülerInnen in der Entwicklung zu einem kompetenten, sicheren Umgang.

 

Beachtung der Intimsphäre

Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. An einem Ort mit vielen unterschiedlichen Menschen stellt das eine Herausforderung dar. Es bedarf klarer Verhaltensregeln, um die Intimsphäre aller zu achten und zu schützen.

  • Wir streben an, dass Pflege wann immer möglich gleichgeschlechtlich stattfindet. Sonderregelungen stimmen wir mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten ab. In allen Bereichen achten wir darauf, dass die Bedürfnisse nach Intimsphäre der einzelnen Kinder, insbesondere im Laufe ihrer Entwicklung, wahrgenommen und beachtet werden.
  • Das im schuleigenen Curriculum verankerte Konzept zur Sexualerziehung ist auch für die Eltern der SchülerInnen transparent und wird kommuniziert.
  • Situationen, Räume und Begegnungen, die Intimität indizieren (Pflegeraum, Snoezelenraum, Essenssituation, Einzelgespräche etc.), gestalten wir so, dass sie stets von außen zugänglich, transparent und planvoll sind.

 

Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

 

Die Wirkung von Sanktionen ist nur schwer abzuschätzen und daher gut zu durchdenken. Falls Sanktionen unabdingbar sind, müssen sie in direktem Bezug zur „Tat“ stehen, angemessen, konsequent und plausibel sein.

  • Unsere Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen sind frei von jeder Form der Gewalt, Nötigung, Drohung oder des Freiheitsentzugs. Geltendes Recht und das niedersächsische Schulgesetz sind stets zu achten. Unsere Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen sind transparent und reflektiert.

Regelungen für Klassenfahrten

Klassenfahrten und Übernachtungsveranstaltungen sind fester Bestandteil der schulischen Arbeit mit den SchülerInnen. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten der Begegnung und gewinnbringende gemeinsame Erfahrungen. Diese intensive Zeit des Zusammenseins bedarf einiger Regelungen zum Schutz der Intimsphäre aller Beteiligten.

  • SchülerInnen schlafen geschlechtergetrennt und nur bei Notwendigkeit mit einer Aufsichtsperson im Zimmer.
  • Abweichende Entscheidungen, auch im Verlauf einer Fahrt, die wir aus pädagogischer oder medizinischer Sicht treffen, um eine Mitfahrt zu ermöglichen, stimmen wir mit allen Beteiligten ab.
  • Persönliche Grenzen und Befindlichkeiten aller Beteiligten achten wir und beziehen sie bei der Entscheidung der Zimmerbelegung mit ein. Die Gründe für die Zimmerbelegung erörtern wir im Team und machen sie für die Beteiligten transparent.

 

Regelungen für Sport- und Schwimmunterricht

Um eine gute Balance zwischen den individuellen Grenzen der Einzelnen und des Einzelnen und allgemein gesellschaftlich tradierter Verhaltensweisen zu erreichen, bedarf es Regeln und reflektierter Sensibilität der Aufsichtspersonen. Die Umkleidesituationen beim Sport- und Schwimmunterricht sind im Hinblick auf die Wahrung der Intimsphäre sensible Situationen:

  • Dusch- und daran anschließende Umkleidesituationen finden immer geschlechtergetrennt mit gleichgeschlechtlicher Aufsichtsperson statt.
  • Beim Sport- und Schwimmunterricht in allen Bereichen achten wir darauf, dass die Bedürfnisse nach Intimsphäre der einzelnen Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden im Laufe ihrer Entwicklung, wahrgenommen und beachtet werden.

 

D Handlungsleitfäden

Konflikte, Unzufriedenheit und Krisen können dazu führen, dass Menschen sich in Ausnahme­situationen befinden. Um auch in solchen Situationen planvolles Handeln zu erleichtern, haben wir uns an der Schule An Boerns Soll auf Handlungsleitfäden geeinigt.

 

D. 1 Kommunikationswege

 

Wir möchten, dass es allen Menschen in unserer Schule gut geht. Damit jeder das sagen kann, was ihn stört, führen wir Handlungswege ein. Diese regeln, wer in der Schule was tun kann, wenn:

  • es Streit gibt
  • man sich ungerecht behandelt fühlt
  • etwas Gemeines passiert ist
  • man mit einer Entscheidung unzufrieden ist
  • es jemandem schlecht geht

All dies fassen wir unter dem Begriff „KONFLIKT“ zusammen.

Grundsätze

  • Beschwerden werden ernst genommen und bearbeitet.
  • Konflikte gehören zum schulischen Alltag und sind nicht ungewöhnlich.
  • Manchmal muss nur ein Missverständnis geklärt werden, manchmal hat auch eine/einer einen Fehler gemacht, gelegentlich müssen Situationen verändert werden.
  • Dafür nehmen wir uns die nötige Zeit.
  • Jede/r bemüht sich um eine zielführende Lösung.
  • Wir gehen respektvoll miteinander um.
  • Zunächst sollen die beteiligten Personen versuchen, eine Lösung zu finden: gelingt dies nicht, können weitere Personen zu Hilfe gebeten werden.
  • Jede/r hat das Recht, etwas zur Sache zu sagen.
  • Vereinbarungen und Lösungen werden schriftlich festgehalten, wenn weitere Personen einbezogen wurden.
  • Alle Beteiligten werden über Vereinbarungen informiert.

Ziel

  • gute Lösungen für Konflikte und Unzufriedenheit finden
  • Kommunikationswege klären und für alle verdeutlichen
  • jedem Mitglied der Schulgemeinschaft die Möglichkeit geben, Missstände zu benennen

SchülerInnen

- Konflikte mit MitschülerInnen:  Teammitglied der Klasse selbst ansprechen,  kann der Konflikt nicht gelöst werden: weitere MitabeiterInnen, Schulleitung

- Konflikt mit MitabeiterInnen: MitarbeiterIn selbst ggf. mit Unterstützung selbst ansprechen, kann der Konflikt nicht gelöst werden: andere Person des Vertrauens. Kann der Konflikt weiterhin nicht gelöst werden: Schulleitung

Eltern und Erziehungsberechtigte

Konflikt mit MitarbeiterIn: MitarbeiterIn selbst ansprechen, kann der Konflikt nicht gelöst werden: Schulleitung, ggf. Unterstützung durch Elternvertreter

Konflikt mit der Schulleitung: Schulleitung selbst ansprechen. Kann der Konflikt nicht gelöst werden: SchuldezernentIn des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg.

MitarbeiterIn

Konflikt mit Eltern: Eltern selbst ansprechen. Kann der Konflikt nicht gelöst werden: Schulleitung

Konflikt mit KollegInnen: KollegIn selbst ansprechen. Kann der Konflikt nicht gelöst werden: Personalrat. Kann der Konflikt weiterhin nicht gelöst werden: Schulleitung

Konflikt mit der Schulleitung: Schulleitung und/oder Personalrat selbst ansprechen. Kann der Konflikt nicht gelöst werden: SchuldezernentIn RLSB Lüneburg.

Weitere Personengruppen (Busbesatzung, TherapeutInnen, HausmeisterInnen, Reinigungspersonal, Sekretariatskräfte, Küchenpersonal)

Konflikte mit weiteren Personen: Person direkt ansprechen. Kann der Konflikt nicht gelöst werden: Schulleitung.

Konflikte weiterer Personen mit Schülerinnen/Schülern: Klärung mit Klassenteam. Kann Konflikt nicht gelöst werden: Schulleitung.

D. 2 Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Abbildung Ablauf Kindeswohlfgefährdung 

 

 

D. 3 Prävention sexualisierter Gewalt an Jungen und Mädchen (Beschluss der Gesamtkonferenz am 31.08.2010)

 

Warum brauchen wir ein sexualpädagogisches Konzept?

  • Die Erstellung eines sexualpädagogischen Konzeptes ist eine präventive Maßnahme, um sexuelle Übergriffe möglichst zu verhindern bzw. einen fachlichen Umgang damit zu gewährleisten.
  • Ein sexualpädagogisches Konzept führt zur Entwicklung eines bewussteren, einheitlicheren Umgangs mit der Sexualität der Jugendlichen und jungen Erwachsenen und bestimmt verbindliche Schwerpunkte für die Sexualerziehung.
  • Ein sexualpädagogisches Konzept ermöglicht mehr Sicherheit im Umgang mit sexuellen Verhaltensweisen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
  • Ein Sexualpädagogisches Konzept verhindert unangemessene Reaktionen und Unsicherheiten.

Was ist sexuelle Gewalt?

Als sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt bezeichnen wir all jene Situationen, in denen Sexualität als Mittel eingesetzt wird, um die eigene Dominanz herzustellen und/oder andere zu demütigen, herabzusetzen oder zu verletzen. Dazu gehört jedes Verhalten, das in die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen eingreift und sich über sie hinwegsetzt.

Eine sexuelle Handlung unter Kindern ist immer dann als sexueller Übergriff zu bezeichnen, wenn sie unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses erzwungen wird. Der Begriff des sexuellen Missbrauchs sollte nur bei sexuellen Handlungen, die von Erwachsenen mit oder an Kindern verübt werden, benutzt werden. Sexueller Missbrauch setzt ein Maß an Eigenverantwortlichkeit des Täters voraus, wie es einem Kind nicht unterstellt werden kann (Altersgrenze für Strafmündigkeit: 14 Jahre). Insofern reden wir auch nicht von Opfern und Tätern, sondern von betroffenen und übergriffigen Kindern und Jugendlichen.

In Vorbereitung auf eine Unterrichtseinheit zum Thema sexualisierte Gewalt sollte im Team besprochen werden, was dies für jedes Teammitglied bedeutet, welche Wortwahl man gegenüber den SchülerInnen trifft. Dazu gibt es einen Fragebogen, den die KollegInnen gemeinsam besprechen sollten.

Der Fragebogen befindet sich als Kopiervorlage im Ordner „Prävention sexualisierter Gewalt“.

Welches sind die Grundsätze präventiver Erziehung?

Auch hierzu gibt es ein Arbeitsblatt im Ordner.

Welche Unterrichtsthemen zur Prävention sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen eignen sich für die Sekundarstufe II?

Siehe Ordner.

Krisenmanagement bei sexueller Gewalt

E

Erkennen

von sexueller Gewalt. Jedes Anzeichen ernst nehmen. Nicht bagatellisieren.

R

Ruhe

bewahren. Nicht dramatisieren. Über Folgen des Handelns reflektieren. Sich beraten lassen.

N

Nachfragen

Was ist genau passiert? Wer ist beteiligt? Sich bei externen Profis, evtl. auch bei der Polizei informieren.

S

Sicherheit

herstellen. Opferschutz hat Vorrang. Opfer- und Täterverhalten klar und öffentlich trennen. Deutliche Stellungnahme für das Opfer.

T

Täter

stoppen. Gewalt benennen. Vorgehen offen erläutern, ohne zu diskutieren. Grenzsetzung.

Eine fachliche Intervention bei sexuellen Übergriffen unter Kindern und Jugendlichen wirkt auch präventiv gegen sexuellen Missbrauch durch Erwachsene. Es wird verhindert, dass Verhaltensmuster entstehen („Täterkarriere“), vorhandene Muster werden durchbrochen, vor allem aber wird ein Zeichen gesetzt, dass übergriffiges Verhalten nicht toleriert wird. Dies ist auch als Chance auf eine frühzeitige Hilfe für den „Täter“ zu sehen.

Erlangt man Kenntnis von sexuellen Übergriffen – entweder durch eigene Beobachtung oder durch nachträgliche Information vom betroffenen Kind/Jugendlichen selbst, von anderen Kindern/Jugendlichen oder von Eltern – sollte man weder bagatellisieren noch dramatisieren. Zuerst einmal geht es darum zu beurteilen, ob Unfreiwilligkeit beim betroffenen Kind/Jugendlichen vorlag und ob Machtunterschiede bestehen. Hierfür sind direkte Gespräche mit dem betroffenen und dem übergriffigen Kind/Jugendlichen die geeignete Methode.

Man muss nicht sofort eine differenzierte Einschätzung und alle notwendigen Entscheidungen parat haben. Der Regelverstoß sollte aber konkret benannt, das geplante weitere Vorgehen angekündigt werden.

Umgang mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen

Das betroffene Kind/der betroffene Jugendliche hat immer Vorrang und braucht Aufmerksamkeit und Zuwendung. Das erste Gespräch sollte in einer ruhigen Atmosphäre stattfinden. Hier soll dem Kind/Jugendlichen Raum für seine Gefühle gegeben werden, ohne dabei das Geschehene zu dramatisieren. Die ins Vertrauen gezogene Person sagt dem Kind/Jugendlichen, dass sie froh sei, davon erfahren zu haben und verbalisiert die Ängste des Kindes/Jugendlichen. Es darf nicht darum gehen, Verständnis für das übergriffige Kind/ den übergriffigen Jugendlichen einzufordern. Der Übergriff sollte stets als Unrecht bewertet werden. Die absolute Parteilichkeit für das betroffene Kind/ den betroffenen Jugendlichen bezieht sich allerdings nur auf diese konkrete Situation. Man stärkt das betroffene Kind/ den betroffenen Jugendlichen, indem man es/ihn lobt dafür, sich Hilfe geholt zu haben, sich gewehrt zu haben…Das betroffene Kind/ Der betroffene Jugendliche erhält die deutliche Botschaft, dass es/er in Zukunft vor übergriffigem Verhalten geschützt ist und dass das übergriffige Kind/ der übergriffige Jugendliche nicht mächtiger ist als es selbst.

Umgang mit dem übergriffigen Kind/ Jugendlichen

Maßgeblich sind eine sofortige Beendigung des Übergriffs und eine klare Grenzsetzung. Für das erste Gespräch sollte man eine ruhige Situation aufsuchen. Der Anlass des Gesprächs sollte konkret benannt und das Unterlassen dieses Verhaltens eingefordert werden. Das übergriffige Kind/Der übergriffige Jugendliche soll spüren, dass man sein Verhalten eindeutig ablehnt und Partei für das betroffene Kind/den betroffenen Jugendlichen ergreift. Die Ablehnung sollte sich allerdings nur auf diese konkrete Situation beziehen.

Dem übergriffigen Kind/Jugendlichen sollte der Unterschied zwischen Petzen und Hilfe holen klar gemacht werden.

Am Ende des Gesprächs werden dem übergriffigen Kind/Jugendlichen die Maßnahmen mitgeteilt, die ergriffen werden.

Mögliche Maßnahmen

Ziel der Maßnahmen sollte es sein, das übergriffige Kind/den übergriffigen Jugendlichen durch Einsicht von seinem Verhalten abzubringen. Strafen zielen dagegen auf Abschreckung und sollten nur letztes Mittel sein, wenn die durchgeführten Maßnahmen keine ausreichende Wirkung zeigen. Sie bewirken nur das Erreichen des Teilziels, nämlich das Unterlassen sexueller Übergriffe.

Grundsatz muss sein, das übergriffige – nicht das betroffene Kind – einzuschränken. Einschränkende Maßnahmen sollten zeitlich begrenzt sein und dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen angepasst sein. Nur so wird dem übergriffigen Kind/Jugendlichen vermittelt, dass es eine Chance bekommt, sich anders zu verhalten und dass man ihm das auch zutraut. Das Ende der Maßnahme wird dem Kind/Jugendlichen mitgeteilt. Es/Er bekommt Anerkennung, wenn es/er sich entsprechend der Maßnahme verhalten hat.

Über die zu treffenden Maßnahmen entscheidet der Pädagoge – nie das betroffene Kind/der betroffene Jugendliche. Die getroffenen Maßnahmen müssen konsequent umgesetzt und von allen Kollegen getragen werden.

Dem übergriffigen Kind/Jugendlichen wird gezeigt, dass sein Verhalten, aber nicht seine Person abgelehnt wird. die Maßnahme muss erkennen lassen, dass sie sich auf die Übergriffsituation bezieht und soll zum Ausdruck bringen, dass grenzverletztendes Verhalten sanktioniert wird.

  • Ernstes Gespräch, das den Übergriff verdeutlicht und die Folgen klar macht. (evtl. auch mit der Schulleitung)
  • Sich über einen festgelegten Zeitraum vom betroffenen Kind/Jugendlichen fernhalten.
  • Verbieten, den Ort aufzusuchen, wo der Übergriff stattgefunden hat.
  • Ständig in der Nähe eines Erwachsenen bleiben.
  • „Denkpause“ in einem separaten Raum.
  • Nach Schulschluss länger bleiben, seine Motivation überdenken, über Möglichkeiten der Wiedergutmachung nachdenken.
  • Die Pause allein im Klassenzimmer, im Sekretariat verbringen oder neben der Hofaufsicht bleiben.
  • Verbot, an bestimmten Aktivitäten teilzunehmen.
  • Öffentliche Entschuldigung.
  • Zu Hilfsmaßnahmen verpflichten, z.B. obligatorische Gespräche in einer Beratungsstelle, Aufklärungsgespräch bei der Polizei
  • Möglichkeiten einer Strafanzeige klären
  • stationäre, spezialisierte therapeutische Unterbringung
  • Schulausschluss für ein oder mehrere Tage
  • Schulverweis

 

Umgang mit der Klasse

Um Gerüchte zu vermeiden, sollte die Klasse über den Vorfall unterrichtet werden. Hier geht es nicht um Details; es muss darauf geachtet werden, dass niemand achtlos oder kränkend mit diesem Wissen umgeht.

Beschlossene Maßnahmen werden mitgeteilt und erklärt. Auch hier sollte man thematisieren, dass Hilfe holen kein Petzen ist.

Auch der Unterschied zwischen „guten“ und „schlechten Geheimnissen“ sollte besprochen werden.

Kommunikation und Kooperation der Erwachsenen

KollegInnen, die von den Maßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind (Unterricht, Pausenaufsicht…), werden informiert. In einem Erfahrungsaustausch gelingt es vielleicht, angemessenere und hilfreichere Maßnahmen zu überlegen.

Die Schulleitung sollte über übergriffiges Verhalten informiert werden.

Die Eltern sowohl des betroffenen als auch des übergriffigen Kindes/Jugendlichen werden benachrichtigt. Sie können bei der Verarbeitung der Folgen helfen und Maßnahmen unterstützen.

Die Eltern des betroffenen Kindes/Jugendlichen sollten in ihrer Aufregung, mit ihren Ängsten und Sorgen ernst genommen werden. Ihnen ist deutlich zu machen, dass ihr Kind vor weiteren Übergriffen geschützt wird. Sie werden angeleitet, ihr Kind bei Grenzsetzungen zu unterstützen und evtl. an Beratungsstellen weitergeleitet.

Eltern von übergriffigen Kindern/Jugendlichen fühlen sich meist angegriffen und bagatellisieren die Vorfälle. Vorwürfe sollten vermieden werden, aber die Pädagogen sollten bei ihrer konsequenten Einschätzung und Haltung bleiben. Den Eltern muss die Wichtigkeit eines übereinstimmenden Erziehungsverhaltens klar gemacht werden. Die getroffenen Maßnahmen werden erläutert. Hilfreich sind die Vereinbarung von Elterngesprächen in regelmäßigen Abständen und die evtl. Vermittlung an spezialisierte Beratungsstellen.

(Besteht der Verdacht des sexuellen Missbrauchs, sollten die Eltern nicht einbezogen werden, da hier Gefahr für das Kind besteht. Hier ist das Aufsuchen einer Beratungsstelle angezeigt, um den Verdacht abzuklären und evtl. intervenieren zu können.)

Alle Beobachtungen, Informationen, Maßnahmen sollten dokumentiert werden:

  • Was genau ist passiert?
  • Wer ist beteiligt?
  • Welche Maßnahmen finden statt?
  • Wer wird benachrichtigt?
  • Welche Vereinbarungen werden getroffen?

 

 

Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt (Kurzform)

 

Maßnahmen der MitarbeiterIn

  1. Das Opfer abschirmen und für Betreuung durch gleichgeschlechtliche Vertrauensperson sorgen
  2. Falls notwendig, Erste Hilfe leisten und medizinische Hilfsdienste alarmieren
  3. Das Vorkommnis untersuchen und erforderliche Handlungen ableiten
  4. Die Schulleitung informieren
  5. Beim Opfer bleiben, bis Vertreter der Schulleitung erscheinen

Administrative Maßnahmen der Schule

  1. Polizeiliche Hilfe anfordern
  2. RLSB informieren
  3. Vorkommnis für die Akten dokumentieren

 

D. 4 Deeskalation

Unser Ziel ist die Vermeidung von psychischen und physischen Verletzungen jeder Art sowohl der MitarbeiterInnen als auch der SchülerInnen.

Die Schule An Boerns Soll hat bis Mitte des Schuljahres 2022/2023 alle Mitarbeitenden im verbal deeskalierenden Umgang in einer Basisschulung geschult und in Auffrischungskursen trainiert. Die Schule An Boerns Soll trainiert im Rahmen dieser Schulungen und Auffrischungskurse alle Mitarbeitenden in Vermeidungs-, Abwehr-, Löse- und Fluchttechniken, um bei einem Übergriff angemessen, professionell und verletzungsfrei reagieren zu können. Die Schule An Boerns Soll legt fest, ab wann aus Sicht des Schutzes von SchülerInnen und MitarbeiterInnen provozierendes, aggressives oder gewalttätiges Verhalten nicht mehr geduldet und als Straftat eingestuft wird und ab wann die Polizei eingeschaltet wird. Diese Festlegungen werden in den entsprechenden Teams in Absprache mit der Schulleitung getroffen. Unabhängig davon ist jeder Übergriff als Einzelfall nach Art und Umfang der Beeinträchtigung des eskalierten Schülers/ der eskalierten Schülerin und der situativen Umstände zu bewerten. In Klassen mit regelmäßig hoch angespannten SchülerInnen werden im Rahmen der Förderplanungen Notfall-Maßnahmenpläne für diese SchülerInnen durch das Klassenteam festgelegt. Eine kontinuierliche Dokumentation von Vorfällen sowie deren Nach­berei­tung führen zu einer neuen Gefährdungsanalyse und zur Weiterentwicklung der Maßnahmenpläne durch das Klassenteam. Die Schule An Boerns Soll stellt eine/n DeeskalationstrainerIn mit 6,5 Wochenstunden frei, um die Durchführung der Maßnahmen zum Deeskalationsmanagement in der Einrichtung zu garantieren.

Weitere Ziele:

  • In Not geratene Mitarbeitende erhalten in maximal 3 Minuten Hilfe von KollegInnen. Alleine arbeitende KollegInnen erhalten ein Personen-Notsignal.
  • Die Schule gewinnt eine/n weitere/n KollegIn zur Teilnahme an der Ausbildung zum/r DeeskalationstrainerIn (Ziel).
  • Die Schule An Boerns Soll gewährt interessierten KollegInnen die Möglichkeit, sich zum/r Kollegialen ErsthelferIn ausbilden zu lassen.

Ziel des professionellen Deeskalationsmanagements ist in erster Linie die Verhinderung der Entstehung von Gewalt und Aggression. Es gilt also, die Ursachen für Gewalt zu ermitteln und möglichst zu beseitigen. Weitere Informationen hierzu finden sich im Deeskalationskonzept der Schule An Boerns Soll.

 

E Aus- und Fortbildung

Ein wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit ist die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden. Sie soll zum einen Sicherheit im Umgang mit (Verdachts-)Fällen vermitteln und zum anderen dafür sorgen, dass sich eine Haltung der Achtsamkeit verankert und das Thema auch langfristig als ein zent-rales Thema in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benannt und bearbeitet wird.

Alle MitabeiterInnen haben eine Intensivschulung „Deeskalation“ zu absolvieren.

In regelmäßigen Abständen erfolgt eine Schulung Prävention. Schulbezogene Fortbildungsbedarfe werden durch die Schulleitung der Schule erhoben.

F Maßnahmen zur Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit kommt der Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt zu, da starke Persönlichkeiten einem deutlich geringeren Risiko ausgesetzt sind, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden.

Folgende Punkte sind Bestandteil dieser Arbeit:

  • Regelmäßig wiederkehrende Schülerkurse „Tom & Lisa“ (Klasse 9), „Babyprojekt“ (Klasse 10), „Erste Hilfe“
  • Unterrichtsangebot zur Selbstverteidigung
  • Unterrichtsthemen wie Kinderrechte, UN-Behindertenrechtskonvention, Grundgesetz
  • Sexualerziehung im Lernbereich Personale Bildung

 

G Ergänzungen aus der Heideschule/ Kooperation

Aufgrund der geistigen, körperlichen und zum Teil sprachlichen Einschränkungen sind die SchülerInnen der Schule An Boerns Soll in besonderem Maße auf Unterstützung angewiesen und sind daher vermeintlich „leichte Opfer“, wodurch die Gefahr, Gewalt ausgesetzt zu sein oder zu erleben, besonders groß ist (z. B. durch nahe Betreuungspersonen, Busfahrer, andere Kinder). Dem begegnen wir

- indem unsere SchülerInnen in der Regel nicht alleine unterwegs sind

- mit einem hohen Betreuungsschlüssel

- mit dem Bestreben, möglichst nicht alleine mit den SchülerInnen zu sein und sie auch nicht alleine mit anderen Erwachsenen zu lassen (Bus, Klasse, Pause sind möglichst doppelt besetzt)

Dennoch dürfen SchülerInnen, denen es zuzutrauen ist, Gänge im Schulhaus, in die Pause, in andere Klassen bewusst auch alleine machen, um die Selbstständigkeit zu trainieren. Dies geschieht stets in Rücksprache mit den Eltern.

Es gibt trotz größter Bemühungen, immer zu zweit mit den SchülerInnen zu arbeiten, wiederkehrende Situationen, in denen dies nicht gelingt, z. B. Toilettengänge, Pflege, Hilfestellung beim Umziehen (Sport, Schwimmen,…), Therapie, Einzelförderung.

Diese Situationen dienen in besonderem Maße der Befriedigung ganz individueller Bedürfnisse der SchülerInnen und werden trotz oben genannter Gefährdung durchgeführt. Um die Gefahr von Übergriffen, aber auch die Gefahr möglicher Anschuldigungen diesbezüglich einzudämmen

- soll das Klassenteam über den jeweiligen Aufenthaltsort informiert sein

- sollen die Türen offen gelassen und nicht abgeschlossen werden.

Es braucht in Schule Regeln und Grenzen, weil

- die Mitarbeitenden einen Schutzauftrag gegenüber den SchülerInnen haben

- die Regeln und Grenzen Halt und Orientierung geben

- sie Alltag ermöglichen (Struktur)

- sie die Integrationsfähigkeit der SchülerInnen unterstützen.

Der Gefahr von Machtmissbrauch durch Einsatz unangemessener Regeln und Grenzsetzungen wird durch Hinterfragen und Schulungen entgegengewirkt.

Das gesamte Setting Kooperation an der Heideschule begegnet den besonderen Herausforderungen

durch

- die örtliche Nähe der Klassenräume der Partnerklassen

- jeweils einen Gruppenraum, der Rückzugsmöglichkeiten bietet

- einen Pflegeraum, der die besonderen Bedürfnisse stark beeinträchtigter SchülerInnen und das Wahren ihrer Intimsphäre berücksichtigt

- geringe Klassengrößen

- multiprofessionelle Teams (Lehrkräfte, Pädagogische MitarbeiterInnen, TherapeutInnen, SchulassistentInnen)

- langjährige Teamkonstellationen (in der Regel vier Jahre)

Kooperationsunterricht und Pausensituationen lassen viele SchülerInnen zusammen kommen. Damit erhöht sich die Gefahr körperlicher, verbaler, seelischer oder sexueller Gewalt gegenüber den SchülerInnen, z. B. durch Konfrontation, Blicke, Fragen, Irritationen, Zurückweisung. Die Begegnung ist aber Voraussetzung für Normalität und Teilhabe. Daher führen die Mitarbeitenden der Schule An Boerns Soll gemeinsam mit den KollegInnen der Heideschule Aufsicht. Alle Mitarbeitenden bemühen sich um besondere Aufmerksamkeit.

Klassenreisen und Ausflüge gemeinsam mit der Kooperationsklasse sind wünschenswert und wichtig. Sie bedürfen einer intensiven Vorplanung und vieler individueller Absprachen, um präventive Maßnahmen zum Schutz aller SchülerInnen und Mitarbeitenden zu ergreifen.

 

Schlusswort

Viele wünschen sich, dass man einmalig ein gutes System präventiver Maßnahmen auf den Weg bringt und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Dauer garantiert. Aber das funktioniert in einem sich schnell verändernden Arbeitsfeld nicht. Die SchülerInnen an der Schule An Boerns Soll wechseln und ebenso die Mitarbeitenden. Daher wollen und müssen wir uns immer wieder daran erinnern, was wir uns vorgenommen haben und überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen noch greifen.

In-Kraft-Treten

Dieses Schutzkonzept tritt mit Beschluss der Gesamtkonferenz am 20.02.2024 zum 1. März 2024 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage der Schule.