Vertretungskonzept

Vertretungskonzept verabschiedet auf der Gesamtkonferenz am 28.04.2015

mit Ablaufdiagramm

Arbeitsrechtliche Hinweise

  • Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, muss spätestens am ersten darauf folgenden Arbeitstag der Schule eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Aus dieser muss sich das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ergeben. Eine frühere Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann verlangt werden.
  • Besteht an arbeitsfreien Tagen Arbeitsunfähigkeit, z. B. an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Urlaubstagen oder an arbeitsfreien Tagen auf Grund einer flexiblen Arbeitszeitregelung (so genannte Brückentage), ist sie auch für diese Tage zu bescheinigen. Hat sich ein Kollege also am Donnerstag und Freitag als nicht arbeitsfähig gemeldet, so muss er sich entweder am Freitag für den Samstag gesund melden oder am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.