Geschäftsordnung Schulvorstand

der Schule An Boerns Soll - Förderschule Geistige Entwicklung - Buchholz

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Der Schulvorstand der Schule An Boerns Soll - Förderschule Geistige Entwicklung, Buchholz, gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 1 Geschäftsordnung

(1) Die Geschäftsordnung regelt die Arbeit des Schulvorstands. (2) Soweit das Niedersächsische Schulgesetz und die Geschäftsordnung keine besonderen Regelungen enthalten, gelten die allgemeinen parlamentarischen Regeln.

§ 2 Mitglieder

(1) Ordentliche Mitglieder sind neben der Schulleiterin oder dem Schulleiter die nach § 38b Absatz 6 des Niedersächsischen Schulgesetzes gewählten Personen.
(2) Beratende Mitglieder sind die vom Schulvorstand nach § 38b Absatz 8 des Niedersächsischen Schulgesetzes berufenen Personen sowie die in § 3 genannten Personen.

§ 2a Vertretung der Mitglieder

(1) „Die Person, die vertreten werden muss spricht selbst die Vertreter an.
(2) Die Schulvorstandsmitglieder aus Schüler- und Elternschaft kümmern sich um Vertretung durch einen Schüler- bzw. Elternvertreter. Dabei ist keine Rangfolge festgelegt.
(3) Bei den Mitarbeitern der Schule wird zunächst innerhalb der gleichen Berufsgruppe nach einem Vertreter gesucht (ohne Beachtung einer Rangfolge). Ist keine Vertretung aus der berufseigenen Gruppe möglich, wird sich um eine Vertretung aus der jeweils anderen Berufsgruppe bemüht.

§ 3 Ständige beratende Mitglieder

(1) Ständige beratende Mitglieder sind, soweit sie nicht ordentliche Mitglieder nach § 2 Absatz 1 sind:

1. die stellvertretende Schulleiterin oder der stellvertretende Schulleiter,
2. die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Schulelternrats,
3. die Schülersprecherin oder der Schülersprecher,
4. die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die die Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler im Schulvorstand in ihrer Arbeit unterstützen,
5. die Vertreterin oder der Vertreter des Personalrats.

(2) Eine Stellvertretung ständiger beratender Mitglieder ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die oder den nach Absatz 3 gewählte Vertreterin oder gewählten Vertreter.
(3) Ständige beratende Mitglieder erhalten Rederecht in den Schulvorstandssitzungen.

§ 4 Schulöffentlichkeit

Der Schulvorstand tagt schulöffentlich. Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule An Boerns Soll können an den Schulvorstandssitzungen teilnehmen. Auf  Antrag eines oder mehrerer stimmberechtigter Mitglieder tagt der Schulvorstand – auch zu einzelnen Tagesordnungspunkten - nicht schulöffentlich. Dem Antrag wird in jedem Fall stattgegeben.

§ 5 Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung kann mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.

§ 6 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt nach ihrer Verabschiedung in Kraft.